Nachteilsausgleiche / „Sonderanträge“ bei der Zulassung

Junge Menschen mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung sind in unserem Bildungssystem im Nachteil, wenn sie keine angemessenen Bedingungen vorfinden. Deshalb gibt es sog. "Nachteilsausgleiche“, welche entstandene Nachteile in Schule, Studium und Beruf ausgleichen sollen.

 

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