Bewerbung & Zulassung

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Bewerbung & Zulassung

Um sich für ein Studium zu bewerben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Hochschulen entscheiden in den meisten Fällen selbst, nach welchen Kriterien die Studierenden ausgewählt werden. Es ist wichtig sich rechtzeitig auf den Internetseiten der Hochschulen oder vor Ort über die Bewerbungs- und Zulassungsbedingungen zu informieren. Grundsätzlich gesehen, gelten für Studienbewerber*innen mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung die gleichen Aufnahmekriterien, wie für Personen, die nicht betroffen sind. Jedoch gibt es sog. „Sonderanträge“ (siehe auch Nachteilsausgleiche im Studium), die die behinderungsbedingten Nachteile nach Möglichkeit ausgleichen sollen.

 

Hochschulzulassung

Aufgrund von Umstrukturierungsprozessen im Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zum Studium befindet sich dieser Text derzeit in der Aktualisierung und wird in Kürze wieder für Sie / Dich wieder freigeschaltet.  

 

Bei Fragen rund um die Bewerbung du dem Zulassungsverfahren zum Studium beraten wir Sie / Dich jeder Zeit gerne.

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Nachteilsausgleiche / „Sonderanträge“ bei der Zulassung

Junge Menschen mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung sind in unserem Bildungssystem im Nachteil, wenn sie keine angemessenen Bedingungen vorfinden. Deshalb gibt es sog. "Nachteilsausgleiche“, welche entstandene Nachteile in Schule, Studium und Beruf ausgleichen sollen.

 


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