Umgang mit nicht-sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung

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Der Umgang mit einer nicht-sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung erweist sich oftmals in situationsbezogenen Kontexten wie Schule, Studium, Ausbildung oder Beruf als schwierig bzw. heikle Frage, auf die es keine allgemeingültige Antwort gibt.

 

Menschen bzw. Studierende mit einer sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung, wie z.B. Rollstuhlfahrer*innen, mit Gehbehinderung, Blindheit oder Hörbehinderung müssen sich nicht mit der Frage eines evtl. „Outings“ auseinandersetzen. Bei ihnen ist die Behinderung / chronische Erkrankung offensichtlich sowie i.d.R. auch der Unterstützungsbedarf. Folglich ist es bei diesem Personenkreis auch leicht nachvollziehbar, u.a. für die Hochschule sowie die Prüfungsämter, dass dieser auf Nachteisausgleiche im Studium angewiesen ist.

 

Bei Studierenden mit einer nicht-sichtbaren Behinderung hingegen ist es so, dass die Erkrankung (auf den ersten Blick) nach außen hin nicht erkennbar bzw. wahrnehmbar ist und somit für Außenstehende auch nicht existiert. Hieraus geht jene Erwartungshaltung an die / den Betroffene*n hervor, die auch an sog. (nichtbehinderte) „Normalstudierende“ von beispielsweise Seiten der Hochschule bzw. der Lehrenden gestellt wird. Unter dem „Normalstudierenden“ versteht man laut DSW (2011) Student*innen, die jung sowie ausreichend materiell versorgt sind und sich zudem vollständig (ohne zusätzliche Ablenkungen, wie Krankheit oder Behinderung) auf ihr Studium konzentrieren können. Eine Gefahr, die mit dieser Erwartungshaltung einhergeht, ist ein ständiger immenser Anpassungsdruck, der letztlich zu einer Überforderung bei der betroffenen Person führen kann. Mit anderen Worten ist hiermit gemeint, dass man automatisch hierbei, auch als Studierende*r in eine Rolle gedrängt wird, die man ausfüllen muss, ohne nach außen preis zu geben, dass man eigentlich eine (nicht-sichtbare) Behinderung / chronische Erkrankung hat. Dies ist auf Dauer ein großer Kraftaufwand, den man noch zusätzlich zum Studium aufbringen "muss“. Letztlich kann hierunter die erfolgreiche Durchführung des Studiums (massiv) leiden bzw. auch scheitern.

 

Diesem zuvor beschriebenen Erwartungsdruck kann jedoch von der betroffenen Person aktiv entgegen gewirkt werden, indem sie sich nämlich „outet“.

 

Das Thema „Outing“ ist generell gesehen, ein sehr sensibles. Denn einerseits nehmen sich viele Betroffene selber nicht als "behindert“ wahr und andererseits überwiegt oftmals die Angst davor, hierdurch stigmatisiert und zugleich sozial ausgegrenzt zu werden. Es gibt daher keine allgemeingültige Aussage, die beschreibt, wie der Umgang mit der eigenen nicht-sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung richtig oder falsch ist. „Outing“ ist immer eine individuelle Entscheidung und es wäre falsch, an dieser Stelle eine Empfehlung auszusprechen.

 

Zugleich bestehen auch ganz klare Vorteile darin, offen mit seiner Erkrankung umzugehen. Hierzu zählt, wie bereits gesagt, sich dem Erwartungsdruck "Anderer“ z.B. im Studium zu entziehen, sowie auch ein Stück weit selber entscheiden zu können, inwieweit die eigene Behinderung / chronische Erkrankung Einfluss auf soziale Kontakte, beispielsweise mit anderen Studierenden, oder auf den Studienalltag nimmt. Außerdem wird das eigene Verhalten, welches aufgrund der Behinderung / chronischen Erkrankung manchmal von der gesellschaftlichen Norm abweicht, für den Gegenüber greifbar bzw. nachvollziehbar. Kurzum gesagt, die / der Studierende mit einer nicht-sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung kann sein wie sie / er ist und muss ihre / seine (körperlichen und psychischen) "Defizite“ im Zuge eines "Outings“ nicht (mehr) verstecken bzw. verbergen.

Ein weiterer bedeutender Vorteil des "Outings“ einer nicht-sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung besteht, insb. im Studium, aber auch darin, dass nur auf diese Weise Nachteilsausgleiche bzw. modifizierte Studien- oder Prüfungsbedingungen an den Hochschulen beantragt werden können. Hierfür gibt es KEINE Alternative. Dies bedeutet nicht, dass dann die ganze Hochschule darüber informiert ist, dass die / der Studierende eine nicht-sichtbare Behinderung / chronische Erkrankung hat, aber sie / er muss ihre / seine Beeinträchtigung zumindest gegenüber dem Prüfungsamt und zum Teil den lehrenden Dozenten*innen offenlegen.

 

Wie bereits gesagt, es wäre falsch, eine Empfehlung für oder gegen ein "Outing“ an dieser Stelle auszusprechen. Aber was wir Ihnen / Dir empfehlen, falls Sie / Du eine nicht-sichtbare Behinderung / chronische Erkrankung haben / hast, ist: Es sollte bei der Entscheidung für oder gegen ein "Outing" eine qualifizierte Beratung, die auch anonym ablaufen kann, hinzu gezogen werden. Hierbei kann gemeinsam die persönliche Situation der / des Ratsuchenden reflektiert und überlegt werden, ob und inwieweit es sinnvoll ist, die nicht-sichtbare Behinderung / chronische Erkrankung gegenüber Lehrenden und Mitstudierenden offenzulegen.   

 

 

Weiterführende interne Links:

>> Definition „(nicht-)sichtbare“ Behinderung

>> Situation von Studierenden mit (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischer Erkrankung

>> Nachteilsausgleiche / „Sonderanträge“ bei der Zulassung

>> Nachteilsausgleiche im Studium

>> Behinderungsbedingter Mehrbedarf / Eingliederungshilfe

>> Beratungsangebote: kombabb-Kompetenzzentrum NRW / Beratungsangebote an einer Hochschule / Beratungsangebote außerhalb einer Hochschule

 

Weiterführende externe Links:

>> DSW: Studieren mit Behinderung – gehöre ich dazu?