Nachteilsausgleiche / „Sonderanträge“ bei der Zulassung
Junge Menschen mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung sind in unserem Bildungssystem im Nachteil, wenn sie keine angemessenen Bedingungen vorfinden. Deshalb gibt es sog. "Nachteilsausgleiche“, welche entstandene Nachteile in Schule, Studium und Beruf ausgleichen sollen.