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Studienfinanzierung

Die Finanzierung eines Studiums ist schon für nicht-behinderte Studierende schwierig. Leider gibt es für Studierende mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung kaum Möglichkeiten, die zusätzlichen finanziellen Belastungen komplett auszugleichen. In die diesem Themenbereich unseres Internetportals fassen wir Formen der Studienfinanzierung zusammen.

 

Behinderungsbedingter Mehrbedarf & Teilhabe an Bildung (gemäß § 112 SGB IX-neu)

Der behinderungsbedingte Mehrbedarf beschreibt die zusätzlichen Kosten im Studium, die aufgrund der (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung für Studierende entstehen. Im Rahmen des gestaffelten Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes wird dieser seit dem 01.01.2020 über das Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX-neu) geregelt. Zielgruppe und Leistungsumfang verändern sich nicht grundsätzlich. Verbesserungen gibt es aber insbesondere für jene Studierende, die vor ihrem aktuellen Studium bereits einen beruflichen Abschluss erworben haben.


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BAföG

Das BAföG ist eine staatliche finanzielle Hilfe für Auszubildende und Studierende. Sie soll die grundlegenden Lebenshaltungskosten abdecken, Mehrbedarfe bei Studierenden mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung und / oder chronischen Erkrankung  werden jedoch nicht abgedeckt. Studierende erhalten diese Form der Förderung in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen während der Regelstudienzeit.


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Stipendien und Studienkredit

Weitere Möglichkeiten um als Studierende*r, finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt zu erhalten, bieten Stipendien und Studienkredite.


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