Bundesteilhabegesetz muss nachgebessert werden!!!!

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Im Rahmen des am 24.06.2016, durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, veröffentlichten Referentenentwurfs zum Bundesteilhabegesetz ist ersichtlich, dass sich hierdurch die Situation von Menschen mit einer Behinderung und / oder chronischen Erkrankung in Deutschland keineswegs verbessern, sondern im Gegenteil verschlechtern wird.

 

Dies gilt im gleichen Maße für behinderte und chronisch erkrankte Studierende, die z.B. im Studium auf Assistenz angewiesen sind (siehe z.B. Deutsches Studentenwerk). Daher schließt sich das kombabb-Kompetenzzentrum NRW dem Aufruf zu Nachbesserungen und somit den Sechs gemeinsamen Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz  des Verbändebündnisses vom Deutschen Behindertenrat, den Fach- und Wohlfahrtsverbänden sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)  an.

 

(Stand: 27.07.2016)