An den Hochschulen gibt es verschiedene Formen der Beratung für Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung.
An den Hochschulen gibt es verschiedene Formen der Beratung für Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung.
BehindertenbeauftragteR der Hochschule
Jede Hochschule in NRW sollte einen Behindertenbeauftragten haben. Die Bezeichnung variiert teilweise, zum Beispiel Beauftragter für Behindnertenfragen / Nachteilsausgleiche etc., ihre Aufgaben sollten jedoch die Selben sein.
Der Behindertenbeauftragte ist die erste Anlaufstelle, um sich vor Ort über die Studienbedingungen für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung zu informieren. In der Regel sind die Behindertenbeauftragten (lehrende) Mitarbeiter an der Hochschule. Sie sollten einen Überblick geben können und gegebenfalls zu anderen Ansprechpartnern weiter vermitteln. Beim ersten Kontakt mit dem Behindertenbeauftragten lohnt es sich möglichst konkrete Fragen vorzubereiten, um herauszufinden welche Möglichkeiten einer/einem StudentInnen mit Beeinträchtigung an dieser Hochschule geboten werden.
Interessenvertretungen Behinderter Studierender (IBS)
Auch hier variieren die Bezeichnungen. Hiermit sind Vertretungen von Studierenden einer Hochschule, für Studieninteressierte und die jeweilige Studentenschaft einer Hochschule gemeint. Sie setzen sich aus engagierten Studenten zusammen.
Da die Beratung in der Regel von Studenten aus verschiedenen Fachbereichen durchgeführt wird, bekommen Sie/ihr hier wichtige Informationen für das Studium aus erster Hand. Hier werden nicht nur fachspezifische Informationen weitergegeben, sondern es kann auch über das studentische Leben und Angebote der Städte gesprochen werden.
Deutsches Studentenwerk
Das Studentenwerk besteht aus 58 Studentenwerken, die in jeder Hochschulstadt in Deutschland tätig sind. In der Regel ist ein Studentenwerk für alle Hochschulen einer Stadt, teilweise auch im Umkreis einer Stadt, zuständig. Es ist für die Organisation verschiedenster Leistungen für Studenten zuständig. Zum Beispiel ist es für die Wohnheimplatzvergabe zuständig. Hier muss eine festgelegte Anzahl an barrierefreien Wohnräumen vorgehalten werden.
Für Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung bietet das Studentenwerk Beratung vor Ort und auf seinen Webseiten an. Eine sehr umfangreiche Broschüre der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des deutschen Studenwerks ist unter folgendem Link zu finden.
Link zur Broschüre Studium und Behinderung des deutschen Studentenwerks
Autor: root -- 14.02.2013; 12:09:50 Uhr
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Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Behinderung und Studium e.V.
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