Um sich für ein Studium zu bewerben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Hochschulen entscheiden in den meisten Fällen selbst, nach welchen Kriterien die Studierenden ausgewählt werden. Es ist wichtig sich rechtzeitig auf den Internetseiten der Hochschulen oder vor Ort über die Bewerbungs- und Zulassungsbedingungen zu informieren. Grundsätzlich gesehen, gelten für Studienbewerber_innen mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung und / oder chronischen Erkrankung die gleichen Aufnahmekriterien, wie für Personen, die nicht betroffen sind. Jedoch gibt es sog. „Sonderanträge“ (siehe auch Nachteilsausgleiche im Studium), die die behinderungsbedingten Nachteile nach Möglichkeit ausgleichen sollen.
Nachteilsausgleiche / „Sonderanträge“ bei der Zulassung
Junge Menschen mit (nicht-)sichtbarer Behinderung und / oder chronischer Erkrankung sind in unserem Bildungssystem im Nachteil, wenn sie keine angemessenen Bedingungen vorfinden. Deshalb gibt es sog. „Nachteilsausgleiche“, welche entstandene Nachteile in Schule, Studium und Beruf ausgleichen sollen.
Ist die Entscheidung FÜR ein Studium gefallen, so schließt sich hieran die nächste Phase an, nämlich die der Bewerbung und Zulassung zum Studium. Hierbei muss überprüft werden, ob der / die Studieninteressierte alle Aufnahmebedingungen erfüllt, ob der Wunsch-Studiengang zulassungsbeschränkt ist oder nicht, und wie das Verfahren der Studienplatzvergabe konkret abläuft.