Studieren mit einer (Nicht-) sichtbaren Behinderung und / oder chronischen Erkrankung
Studieren mit einer psychischen Erkrankung
Studieren mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
kombabb.de > Behinderungsbedingter Mehrbedarf & Teilhabe an Bildung (gemäß § 112 SGB IX-neu)
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Der behinderungsbedingte Mehrbedarf beschreibt die zusätzlichen Kosten im Studium, die aufgrund der (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung für Studierende entstehen. Im Rahmen des gestaffelten Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes wird dieser seit dem 01.01.2020 über das Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX-neu) geregelt. Zielgruppe und Leistungsumfang verändern sich nicht grundsätzlich. Verbesserungen gibt es aber insbesondere für jene Studierende, die vor ihrem aktuellen Studium bereits einen beruflichen Abschluss erworben haben.

Das BAföG berücksichtigt nicht die Mehrkosten, die im Studium durch eine (nicht-)sichtbare Behinderung / chronische Erkrankung anfallen. Das können z.B. Kosten für (technische) Hilfsmittel oder Studienassistenz sein. Zunächst gilt es herauszufinden, welche Hilfen und Unterstützungen man im Studium konkret benötigt. Hierbei können Beratungsangebote helfen.

Nach Auffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) sind die Hochschulen dazu verpflichtet, die Barrierefreiheit ihrer Einrichtung zu gestalten und alle Voraussetzungen zu schaffen, damit ein Studium mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung erfolgreich durchgeführt werden kann. Daher ist es wichtig, zunächst zu klären, welche Hilfen von der Hochschule bereits angeboten werden. Das könnten z.B. Arbeitsplätze für Studierende mit Sehbehinderung oder Angebote zur Studienassistenz sein (siehe Datenbank der Hochschulen in NRW). Falls die benötigten Hilfen an der gewählten Hochschule nicht vorhanden sind, können diese über das Eingliederungsrecht bzw. die sog. „Teilhabe an Bildung“ (definiert als: „Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf“ gemäß § 112 SGB IX-neu) beantragt werden.

Hierüber können Hilfsmittel, Studienassistenz oder andere Hilfen in Anspruch genommen werden. Wichtig hierbei ist jedoch, dass sich diese Unterstützungsmöglichkeiten ausschließlich auf das Studium beziehen, da ansonsten andere Kostenträger, wie beispielsweise die Krankenkasse, zuständig sind.

So müssen technische Hilfsmittel immer studien- und zugleich behinderungsbezogen sein. Vom Kostenträger wird z.B. bei Studierenden mit einer Sehbehinderung die Vergrößerungssoftware finanziert, aber i.d.R. ein gewöhnlicher Laptop mit der Begründung abgelehnt, dass dieser zur Grundausstattung eine*r jeden Student*in gehört, wodurch seinerseits das behinderungsbezogene Merkmal verloren geht. Eine Studienassistenz stellt hingegen eine Form der persönlichen Hilfe im Studium dar. Sie kann beispielsweise in Vorlesungen und Seminaren mitschreiben, unterstützen bei der Strukturierung des Studienalltags, beim Zurechtfinden in der neuen (Hochschul-)Umgebung sowie bei der Bibliotheksarbeit und eine Begleitung sein, beim Besuch von Seminaren / Vorlesungen oder eine „Kommunikationshilfe“ bei Gesprächen mit Dozent*innen.  

Zuständig für diese Unterstützungsmaßnahmen und somit zugleich Kostenträger hinter dieser Form des Eingliederungsrechts stehen in Nordrhein-Westfalen der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

!! Wichtig: Studierende mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) oder mit einer psychischen Erkrankung, die bereits in der Schulzeit Leistungen über §35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) z.B. in Form einer Schulbegleitung erhalten haben, können ihre Assistenz im Studium (= Studienassistenz, bis zum 27. Lebensjahr) auch hierüber beantragen. In diesem Fall ist dann der Kostenträger weiterhin das Jugendamt. !!!  

 

Auslandsaufenthalt

Wer im Ausland studieren möchte, sollte sich an den DAAD, Deutschen Akademischen Austausch Dienst, wenden. Dieser unterstützt Studierende mit finanziellen Mitteln, um den anfallenden Mehrbedarf im Studium aufgrund von (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung bei einem (studienbezogenen) Auslandsaufenthalt abdecken zu können.

 

Weiterführende interne Links:

>> Situation von Studierenden mit (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischer Erkrankung

>> Wo studieren?

>> Behinderungsbedingter Mehrbedarf & Eingliederungshilfe

>> BAföG

>> Stipendien und Studienkredit

>> Wohnen

>> Mobilität

>> Freizeit

>> Beratungsangebote: kombabb-Kompetenzzentrum NRW / Beratungsangebote an einer Hochschule / Beratungsangebote außerhalb einer Hochschule

>> zur Datenbank der Hochschulen in NRW

 

Weiterführende externe Links:

>> DSW: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

>> Link zu Informationen des LWL - Landschaftsverband Westfalen Lippe  

>> Link zu Informationen des LVR - Landschaftsverband Rheinland  

>> Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) - Hochschulempfehlungen

>> DAAD: Mobilität mit Behinderung 

 

 

kombabb-Kompetenzzentrum NRW

kombabb

Der eingetragene Verein kombabb setzt sich leidenschaftlich dafür ein, Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen dabei zu unterstützen, ihren Traum eines Studiums zu verwirklichen. Das Team von engagierten Fachleuten und erfahrenen Beratern begleitet die Studieninteressierten auf jedem Schritt ihres Weges, von der Studienwahl bis zur Bewerbung und darüber hinaus. Durch individuelle Beratung, Unterstützung bei der barrierefreien Gestaltung des Studiums und der Vermittlung von Hilfsmitteln und Ressourcen ermöglicht die Organisation Chancengleichheit im Bildungsbereich. "Inklusives Studium" strebt danach, die vielfältigen Talente und Potenziale jedes Einzelnen zu fördern und eine inklusive Hochschulumgebung zu schaffen, in der alle Studierenden erfolgreich sein können.

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Zielgruppe

Wir beraten:

- Schüler*innen (sowie Studierende) im Rollstuhl, mit einer Seh- oder Hörbehinderung, und junge Menschen, die eine nicht-sichtbare Behinderung / chronische Erkrankung (z.B. Diabetes, Epilepsie, eine Autismus-Spektrum-Störung oder psychische Erkrankung) haben.

- Eltern bzw. Familienangehörige

- Alle, denen dieses Thema im Beruf (z.B. Lehrer*innen, Rehaberater*innen der Arbeitsagenturen, Mitarbeiter*innen des IFD, der EUTB oder der Autismus-Therapie-Zentren).

Angebote

kombabb bietet Fachinformationen rund um das Thema „Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung in NRW“.

kombabb sammelt Erfahrungsberichte von Studierenden und Studieninteressierten mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung (u.a. im Übergang Schule-Studium).

kombabb umfasst eine Datenbank mit Verlinkungen zu den einzelnen Hochschulen in ganz NRW. Hier sind die Kontaktdaten zu den wichtigsten Beratungsstellen (wie z.B. dem Behindertenbeauftragten) für Studieninteressierte und Studierende mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung an der jeweiligen Hochschule sowie weitere relevante Informationen (wie z.B. die Ausstattung mit behindertenspezifischen Arbeitsplätzen vor Ort) enthalten.

Team

Das kombabb-Kompetenzzentrum NRW besteht bereits seit 2008; unser Büro ist in Bonn, von wo wir für ganz NRW zuständig sind. Träger der Beratungsstelle ist der eigenständige (und gemeinnützige) Verein „Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) e. V.“. Gefördert werden wir vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und sind eine Initiative des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“. Unsere Förderung erfolgt in sog. „Projektlaufzeiten“, die i.d.R. drei Jahre umfassen.

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Sprechzeiten

Kombabb bietet i.d.R. jeden ersten Montag im Monat eine Abendsprechstunde von 18 bis 20 Uhr (unter der Telefon-Nr.: 0228 947 445 12) an.

Erinnerung: Nächste Abendsprechstunde am 07. August 2023 (von 18 bis 20 Uhr)!

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Aktuelles

Hier informieren wir über kommende Veranstaltungen oder Termine und über Neuigkeiten zum Thema Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung.

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Hochschul-Map NRW

Karte NRW Hochschulen

Infos rund ums barrierefreie Studium

Inklusiv Studieren

Inklusives Studieren schafft eine barrierefreie Umgebung, fördert Vielfalt und gleiche Chancen für alle Studierenden, unabhängig von Fähigkeiten oder Einschränkungen. Eine unterstützende Atmosphäre ermöglicht das Erreichen akademischer Ziele und bereichert die Gesellschaft.

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Hochschulfinder NRW

Entdecken Sie unsere interaktive Karte für inklusive Hochschulen! Finden Sie barrierefreie Einrichtungen, Unterstützungsangebote und Ressourcen für ein erfolgreiches und bereicherndes Studium. Vielfalt und Chancengleichheit in der Bildung.

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Erfahrungsberichte

Unsere Plattform bietet Studierenden wertvolle Erfahrungsberichte von vor und nach dem Studium. Wir sorgen für Transparenz für fundierte Studienentscheidungen und eine erfüllende Bildungslaufbahn.

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